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Gleichheit Vor Dem Gesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 3

Gleichheit vor dem Gesetz

Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Dies bedeutet, dass jede Person die gleichen Rechte und Pflichten hat, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderen Merkmalen.

Gleichberechtigung von Männern und Frauen

Artikel 3 Absatz 2 besagt außerdem, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Dies bedeutet, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen in allen Lebensbereichen haben sollten, einschließlich Bildung, Beruf und Politik. Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern.


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